Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale
Umweltveränderungen (WBGU) übergab sein neues Hauptgutachten
„Welt im Wandel: Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation“, an
Bundesforschungsministerin Annette Schavan und Bundesumweltminister
Norbert Röttgen. Der WBGU begründet in diesem Bericht die dringende
Notwendigkeit einer post-fossilnuklearen Wirtschaftsweise, zeigt
zugleich die Machbarkeit der Wende zur Nachhaltigkeit auf und
präsentiert zehn konkrete Maßnahmenbündel zur Beschleunigung des
erforderlichen Umbaus.
Damit die Transformation tatsächlich gelingen
kann, muss ein Gesellschaftsvertrag zur Innovation durch einen
neuartigen Diskurs zwischen Regierungen und Bürgern innerhalb und
außerhalb der Grenzen des Nationalstaats geschlossen werden. Nur mit
einem tiefen gemeinsamen Verständnis von klimaverträglicher
Wertschöpfung und nachhaltiger Entwicklung lässt sich die globale Krise
der Moderne überwinden. Mit dem Gutachten zeigt der WBGU Perspektiven
für die Zukunft nachhaltigen Wirtschaftens auf, die nach dem atomaren
Desaster von Fukushima erst Recht auf der Agenda der nationalen und
internationalen Politik stehen müssen.
Die Welt im Umbruch
Die Demokratiebewegungen, die gegenwärtig die
Machtstrukturen der arabischen Welt erschüttern und die in kürzester
Zeit zu kaum vorstellbaren Umwälzungen geführt haben, zeugen – wie etwa
auch der Fall der Berliner Mauer im Jahre 1989 – von der Wirkungsmacht
transformativer Kräfte, welche sich mitunter lange im Verborgenen
aufbauen. Aus diesen Entwicklungen lassen sich vor allem zwei Lehren
ziehen: Erstens ist die Zeit oft bereits reif für einschneidende
Veränderungen, auch wenn die Oberfläche einer Gesellschaft noch den
Eindruck von Stabilität vermittelt. Dies gilt nicht nur für das
verstärkte Streben nach Selbstbestimmung und Teilhabe in vielen Regionen
der Erde, sondern zeigt sich auch am klar belegten globalen Wertewandel
in Richtung Nachhaltigkeit. Zweitens wirft das Taumeln der auf Öl- und
Gasförderung gestützten autokratischen Systeme ein grelles Licht auf die
immensen ökonomischen, politischen und sozialen Kosten einer
Weltwirtschaft, welche fast ausschließlich von fossilen Energieträgern
angetrieben wird – von den ökologischen Schäden ganz zu schweigen.
Überdies verdeutlicht die atomare Tragödie in Japan, dass schnelle Wege
in eine klimaverträgliche Zukunft ohne Kernenergie beschritten werden
müssen. Das herkömmliche industrielle Modell zeigt international bereits
Erosionserscheinungen. In vielen Ländern erleben die erneuerbaren
Energien ein stürmisches Wachstum. Zahlreiche Regierungen, Städte und
Unternehmen setzen klimaverträgliche Zukunftskonzepte in die Praxis um.
In allen Bereichen der Gesellschaft gibt es Pioniere des Wandels, die
sich aktiv für Dekarbonisierung und Ressourcenschutz einsetzen. Der WBGU
bezeichnet diesen kraftvoll einsetzenden Strukturwandel als die „Große
Transformation“ von der fossilen zur post-fossilen Gesellschaft –
vergleichbar mit dem Übergang von der Agrargesellschaft zur
kohlegestützten Mechanisierung im 18. Jahrhundert.
Eine Zukunft ohne Nuklearenergie
Nach Einschätzung des WBGU ist anspruchsvoller
globaler Klimaschutz auch ohne Kernenergie möglich. Dies zeigen nicht
zuletzt die Analysen des WBGU in seinem neuesten Gutachten. Im Zentrum
jeder Dekarbonisierungsstrategie muss der massive Ausbau der
erneuerbaren Energien und der dafür erforderlichen Infrastruktur stehen.
Die Energiewende zur Nachhaltigkeit kann jedoch nur dann gelingen, wenn
zugleich die gewaltigen Potenziale zur Effizienzsteigerung ausgeschöpft
werden und die Änderung verschwenderischer Lebensstile, insbesondere in
den Industrie- und Schwellenländern, kein Tabu mehr sind.
In einer
Reihe von Ländern ist derzeit ein Ausbau der Kernenergie geplant. Davon
rät der WBGU dringend ab, insbesondere wegen der nicht
vernachlässigbaren Risiken schwerster Schadensfälle, der ungeklärten
Endlagerungsproblematik und dem Risiko unkontrollierter Proliferation.
Bestehende Kapazitäten sollten so rasch wie möglich durch nachhaltige
Energietechnologien ersetzt und bei erkennbaren Sicherheitsmängeln
umgehend stillgelegt werden. Der Ausstieg aus der Kernenergie darf aber
nicht durch den Wiedereinstieg oder die Verstärkung von Energieerzeugung
aus Braun- und Steinkohle kompensiert werden.
Blockaden überwinden und Wandel beschleunigen
Soll die Transformation zur klimaverträglichen
Gesellschaft gelingen, müssen wir nicht nur das Innovationstempo
forcieren, sondern auch aufhören, den Wandel zu blockieren. Das ist eine
der zentralen Botschaften des WBGU. Eine zureichende
Investitionsdynamik für eine zukunftsfähige Weltwirtschaft kann sich nur
dann entfalten, wenn Subventionen für fossile Energieträger abgebaut
werden, die weltweit im hohen dreistelligen Milliardenbereich liegen.
Zudem müssen die externen Kosten des kohlenstoffbasierten Wachstums
berücksichtigt werden, um Preissignale und dadurch Anreize für
klimafreundliche Unternehmungen zu setzen.
Klimaschutz ist
unbestritten eine notwendige Grundbedingung für eine global nachhaltige
Entwicklung. Der WBGU hat mehrfach aufgezeigt, dass die Weichen für die
weltweite Dekarbonisierung noch in diesem Jahrzehnt gestellt werden
müssen. Nachhaltige Entwicklung bedeutet aber mehr als Klimaschutz, denn
die Lebensgrundlagen der Menschheit umfassen viele weitere Naturgüter
wie fruchtbare Böden und biologische Vielfalt.
Neuer Gesellschaftsvertrag
Die Transformation zur nachhaltigen Gesellschaft
erfordert einen modernen Orientierungsrahmen für ein „gutes
Zusammenleben“ von bald neun Milliarden Menschen mit sich und der Natur -
einen neuen „Contrat Social“. Ein solcher, weitgehend virtueller
Gesellschaftsvertrag beruht nicht zuletzt auf dem Selbstverständnis
jedes Einzelnen als verantwortungsbewusstem Erdenbürger. Dieser Kontrakt
wird auch zwischen Generationen geschlossen. Die Wissenschaft spielt
hierbei eine essentielle Rolle, da ein tiefgreifender Wandel in
historisch einmaliger Weise nicht aus unmittelbarem Zwang, sondern
vorsorglich und aus wohlbegründeter Einsicht erfolgen muss. Insofern
umfasst dieser Gesellschaftsvertrag auch eine besondere Übereinkunft
zwischen Wissenschaft und Gesellschaft; dies ist eine weitere zentrale
Botschaft des WBGU.
Ebenso geht es um eine neue Kultur demokratischer
Teilhabe. Dafür werden im Gutachten zahlreiche Möglichkeiten
vorgeschlagen, beispielsweise die Ernennung von Ombudsleuten zur Wahrung
von Zukunftsinteressen. Mit der Aufnahme eines Staatsziels
„Klimaschutz“ im Grundgesetz und einem Klimaschutzgesetz kann diese
Nachhaltigkeitsorientierung konkret abgesichert werden. Der WBGU macht
auch deutlich, dass eine klimaverträgliche Transformation nur
erfolgreich sein kann, wenn sie in vielen Regionen der Welt zugleich
vorangetrieben wird. Der Gesellschaftsvertrag umfasst daher auch neue
Formen globaler Willensbildung und Kooperationen jenseits des
Nationalstaats. In diesem Kontext empfiehlt der WBGU unter anderem die
Schaffung eines dem Weltsicherheitsrat ebenbürtigen Rates für
Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und die Bildung von
Klima-Allianzen zwischen Staaten, Städten und Unternehmen.
Zehn Maßnahmenbündel
Der Ausstoß von Treibhausgasen erfolgt
überwiegend durch die Energiewirtschaft und die Landnutzung, wobei die
dramatische globale Urbanisierung eine entscheidende Rolle spielt. Damit
sind drei zentrale Transformationsfelder benannt, wo Strategien zur
Senkung von Emissionen schnell und umfassend greifen müssen. In diesem
Zusammenhang empfiehlt der WBGU detailliert beschriebene
Maßnahmenbündel, die besonders für die Beschleunigung und Verbreiterung
des Übergangs zur Nachhaltigkeit geeignet sind:
- Um eine
Dekarbonisierung weltweit voranzutreiben, sollte der Staat seine Rolle
als Gestalter bewusst wahrnehmen. Dies ist jedoch nur zu legitimieren,
wenn gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern bessere
Partizipationsmöglichkeiten eingeräumt werden.
- Das Treibhausgas CO2 sollte möglichst rasch und global mit einem angemessenen Preis belegt werden.
- Eine
europäische Energiepolitik, die auf eine vollständige
Klimaverträglichkeit des Energiesystems bis spätestens 2050 zielt,
sollte schleunigst entwickelt und umgesetzt werden. Sie muss
Partnerschaften mit Nordafrika gezielt fördern.
- Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien sollten weltweit eingeführt werden.
- Entwicklungspolitik
sollte insbesondere darauf zielen, dass die 2,5 bis 3 Mrd. Menschen,
die heute in Energiearmut leben, Zugang zu nachhaltigen Energien
bekommen.
- Große Anstrengungen sollten unternommen werden, um die sich beschleunigende weltweite Urbanisierung nachhaltig zu gestalten.
- Die Landnutzung sollte klimaverträglich gestaltet werden, insbesondere die Agrikultur und die Waldwirtschaft.
- Zur
Finanzierung der Transformation und der erforderlichen massiven
Investitionen sollten verstärkt neue Geschäftsmodelle herangezogen
werden, die helfen, vorhandene Investitionsbarrieren abzubauen.
- In
der internationalen Klimapolitik sollte weiterhin auf ein
ambitioniertes globales Abkommen hingearbeitet werden. Zugleich muss die
multilaterale Energiepolitik die weltweite Verbreitung
klimaverträglicher Technologien fördern.
- Die Vereinten Nationen
sollten in die Lage versetzt werden, wirksame Beiträge zur
Transformation zu leisten. Entwicklungsorganisationen sollten zu
Transformationsagenturen für Nachhaltigkeit umgebaut werden. Die G 20
sollten einen Fahrplan für wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der
Grenzen des planetarischen Systems erarbeiten. Die Rio+20-Konferenz im
Jahr 2012 bietet eine einmalige Gelegenheit, um weltweit die Weichen in
Richtung Klimaverträglichkeit zu stellen.
Wissen und Gesellschaft
Trotz der breit akzeptierten Ziele und der
bereits verfügbaren zukunftsfähigen Technologien ist die Transformation
ein gesellschaftlicher Suchprozess. Forschung und Bildung kommt die
Aufgabe zu, gemeinsam mit Politik und Bürgerschaft nachhaltige Visionen
zu entwickeln, geeignete Entwicklungspfade zu identifizieren sowie
klimaverträgliche und ressourcenschonende Innovationen zu verwirklichen.
Aus diesem Grund empfiehlt der WBGU, die Forschung national und
international stärker auf die Große Transformation auszurichten und die
dafür notwendigen Mittel bereit zu stellen. Die relevanten
wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen überdies jedermann zugänglich und
verständlich gemacht werden, damit die Menschen den Wandel akzeptieren
und demokratisch mitgestalten können.
Hauptschauplätze der Transformation
Speziell beim Aufbau klimaverträglicher
Energiesysteme besteht die Herausforderung darin, die Energiearmut in
den Entwicklungsländern zu beenden und gleichzeitig die globalen
CO2-Emissionen aus der Nutzung fossiler Energieträger rasch und
drastisch zu mindern. Damit dies gelingt, darf die globale
Endenergienachfrage nur noch unwesentlich steigen – sie liegt heute bei
etwa 350 Exajoule (EJ) pro Jahr und sollte 2050 nicht mehr als 400–500
EJ pro Jahr betragen. Effizienzverbesserungen und Lebensstiländerungen
sind daher in vielen Alltagsbereichen erforderlich. Aufgrund der großen
Energienachfrage in Städten bildet die rasche Urbanisierung einen
besonderen Brennpunkt. Für den Aufbau klimaverträglicher Energiesysteme
gibt es aus technologischer Sicht verschiedene realistische
Möglichkeiten. Der WBGU empfiehlt eine Strategie, die primär auf den
beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien setzt. Der WBGU rät von
einem Ausbau der Kernenergienutzung ab. CO2-Abscheidung und -Speicherung
(CCS) ist dagegen eine notwendige Klimaschutzoption für Länder, die
übergangsweise weiterhin fossile Energien einsetzen. CO2-Sequestrierung
könnte später auch eine wichtige Technologie darstellen, der Atmosphäre
aktiv CO2 zu entziehen. In der Landnutzung liegt das Hauptaugenmerk auf
der raschen Beendigung von Waldrodung und Walddegradation sowie auf der
Förderung von klimaverträglicher Landwirtschaft und Ernährung. Der WBGU
zeigt, dass die Kosten der Transformation signifikant gesenkt werden
können, wenn in Europa gemeinsame Dekarbonisierungsstrategien umgesetzt
werden. Auch stellt die Transformation für Europa eine große Chance dar,
innovationsgetriebene Beiträge zu einer zukunftsfähigen Globalisierung
zu leisten.
Der WBGU
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung
Globale Umweltveränderungen (WBGU) wurde 1992 im Vorfeld der Konferenz
der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung („Erdgipfel von Rio“)
von der Bundesregierung als unabhängiges wissenschaftliches
Beratungsgremium eingerichtet. Er hat neun Mitglieder, die für jeweils
vier Jahre von der Bundesregierung berufen werden.
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Kontakt: Dr. Pilardeaux, WBGU Geschäftsstelle, Tel. 030 263948 12
http://www.wbgu.de
7. April 2011, Übergabe des Gutachtens an die
Bundesregierung. vlnr: Dr. I. Paulini (Generalsekretärin), Prof. Dr. H.
J. Schellnhuber (Vorsitzender WBGU), Prof. Dr. D. Messner (stv.
Vorsitzender WBGU), Bundesminister Dr. N. Röttgen (BMU),
Bundesministerin Dr. A. Schavan (BMBF), Prof. Dr. S. Schlacke (Mitglied
WBGU). Copyright: BMU/ Foto: Ute Grabowksy.
Die beiden Vorsitzenden des WBGU stellen das Gutachten am 7. April 2011 in der Bundespressekonferenz in Berlin vor.
Vlnr: Prof. Dr. D. Messner (stv. Vorsitzender WBGU), Prof. Dr. H. J. Schellnhuber (Vorsitzender WBGU).
Foto: WBGU
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